Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen

Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen
Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen,
 
Abkürzung ESVG, 1995 verabschiedetes (daher auch ESVG '95), auf dem System of National Accounts der UN (SNA 1993) basierendes System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der EU-Staaten. Die nationalen Systeme der Mitgliedsstaaten werden ab 1999 angepasst, wobei ein längerer Übergangszeitraum vorgesehen ist. Für die deutsche volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ergibt sich daraus eine Vielzahl zum Teil gravierender methodischer und konzeptioneller Änderungen. So wird die Wirtschaft nunmehr in eine größere Zahl anders als im bisherigen System abgegrenzter Hauptsektoren untergliedert. Da sich hierdurch lediglich eine andere sektorale Zuordnung der Produktionsleistung ergibt, hat diese Neuregelung zwar keinen Einfluss auf die Höhe des ausgewiesenen Bruttoinlandsprodukts (BIP), jedoch sind das nach ESVG berechnete BIP sowie daraus abgeleitete Größen aufgrund weiterer Modifikationen nicht mehr unmittelbar mit den vorherigen Werten vergleichbar. Eine Rückrechnung nach der neuen Systematik wird nur bis 1991 vorgenommen. Zu den wichtigsten terminologischen Neuerungen gehört die Ablösung des Begriffs Sozialprodukt durch Nationaleinkommen.

Universal-Lexikon. 2012.

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